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Selbstbestimmung: Dimensionen

"Der Anspruch über alle Bereiche der eigenen Lebensführung frei und ohne Zwang durch andere entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ist in Deutschland ein durch die Verfassung garantiertes Recht (Artikel 2 Grundgesetz). Im völkerrechtlichen Sinne beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht der Staaten, dass alle Völker und Nationen ihren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status frei bestimmen können.

Für die Emanzipation behinderter Menschen spielt das Recht auf Selbstbestimmung eine zentrale Rolle, da dieses Recht auch über den Verfassungsanspruch hinaus in der politischen und sozialen Praxis in Deutschland erst durchgesetzt werden musste und muss." (S. 873)

 

Zirder, H. (Hg; 2003). Was wollen wir, wenn alles möglich ist? Fragen zur Bioethik. München: DVA.