Butler, J. (2001). Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Butler geht in diesem Buch dem Zusammenspiel von Macht und Identität nach. Sie setzt sich über die Ansätze verschiedener Philospphen mit der Fragestellung auseinander, wie in der Gesellschaft im Kraftfeld von Machtstrukturen Selbstbewusstsein und Identität hergestellt wird. Ein wesentlicher Kern dieser Konstitution ist die Unterwerfung des Subjekts unter eine Macht. In einem kontingenten Gewebe von Macht, Unterwerfung und Anerkennung erfolgt die Subjektivation, die (zunächst von außen kommende) Macht nimmt "[...] eine psychische Form an, die die Selbstidentität des Subjekts ausmacht." (S. 9). Macht erhält so den (produktiven) Doppelaspekt von Unterwerfung und Erzeugung, das Subjekt bildet sich in der Unterordnung, die gleichzeitig als Autonomieeffekt die eigene Existenz ermöglicht.

Für die Sozialpädagogische Behindertenhilfe sind in diesem Zusamenhang vielfältige Fragen bedeutsam, z.B. welchen Bedingungen der Subjekbildung `behinderte Menschen´ ausgesetzt sind, wenn die Behinderung als ontologisches Faktum angesehen wird, auf das mit bestimmten (Macht-) Praktiken wie z.B. Rehabilitation, Separation, Institutionalisierung etc. eingewirkt wird. In welcher Form können beispielsweise Integration, Inklusion oder Empowerment betrachtet werden, wenn sie als (auch politische) Machtpraktiken eben diejenigen Subjekte hervorbringen und festigen, die sie aus ihrer bestehenden Separation lösen wollen? Inwiefern können Heil- oder Sonderpädagogische Methoden und Strukturen mit dem Ziel der Überwindung des Stigmas `Behinderung´ eingesetzt werden, wenn sie den ("ihren") `Gegenstand Behinderung´ erst selber erzeugen? Diese und andere Fragen sind mit Butler systemkritisch zu denken und verweisen zunächst auf die Notwendigkeit der Dekonstruktion und de-ontologisierung des bestehenden Behinderungsbegriffs, woran -bezogen auf sowohl praktische Gestaltung wie auch die Sprach- und Begriffswirksamkeit- wiederum Folgefragen zu knüpfen sind. Die aufzuwerfenden Fragen begrenzen sich in diesem Zusammenhang jedoch nicht auf die als behindert geltenden Körper, sondern sind auch auf Strukturen des Umgehens (und dessen Konsequenzen) mit Personal in ensptrechenden Einrichtungen zu beziehen.

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Gesellschaft

"...und man darf eine Gesellschaft in dem Maße eine menschliche nennen, als ihre Mitglieder einander bestätigen" (S. 26)

Buber, M. (1975). Urdistanz und Beziehung. Heidelberg: Verlag Lambert Schneider.