Röh, D. (2009). Soziale Arbeit in der Behindertenhilfe. München: Ernst Reinhardt Verlag.

Röh gibt einen Überblick über zentrale handlungstheoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit und schildert Möglichkeiten, diese auf den Breich der Behindertenhilfe zu übertragen. Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel des Buches Grundlagen der Sozialen Arbeit (Geschichte, Entwicklung, Wissenschaftstheoretisches Verständnis, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession nach Staub-Bernasconi) zusammengefasst; im dritten Kapitel gibt Röh einen Überblick über die Grundlagen der Behindertenhilfe (Diskurs Behinderungsbegriff, ICF, Selbstbestimmung, Normalisierung, Lebenslage etc.), im vierten Kapitel führt Röh in Konzepte der Sozialen Arbeit ein und bezieht ihre Möglichkeiten auf die Behindertenhilfe (z.B. Sozialökologie, Case Management, Netzwerkarbeit, Empowerment etc.). Das gesamte Buch ist mit Übungsfragen didaktisch aufbereitet. Manko: Röh verpasst, den Diskurs um die Disability Studies, auch das Wohn- und Teilhabegesetz wird noch nicht einbezogen, stattdessen bezieht Röh sich noch auf das Heimgesetz. Die Anknüpfungspunkte der Methoden Sozialer Arbeit für die Behindertenhilfe fallen teilweise recht dürftig aus und ein Ausblick als Abschluss des Buches fehlt. Das Buch richtet sich an Studierende der Sozialen Arbeit und vermag es, einen Überblick über die Schnittmenge und Möglichkeiten der Sozialen Arbeit in der Behindertenhilfe zu verschaffen. Die dargestellten Themen sind dabei an allen Stellen Vertiefungsnotwendig, um sie in konzeptionelle Handlungsmuster zu überführen. Meiner Meinung nach stellt das Buch trotz der beschriebenen Schwächen einen wichtigen Beitrag zur Profilierung und Legitimierung der Sozialen Arbeit in der Behindertenhilfe dar, da es einen Anspruch deutlich macht - Röh stellt der Sozialen Arbeit aus, fachwissenschaftliche eine "Expertise für die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft" stellen zu können und sich genau damit von Heil- und Sonderpädagogik abzugrenzen, die ihr Themenfeld durch die eigene Tätigkeit immer wieder neu konstituieren.

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Selbstbestimmung: Dimensionen

"Der Anspruch über alle Bereiche der eigenen Lebensführung frei und ohne Zwang durch andere entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ist in Deutschland ein durch die Verfassung garantiertes Recht (Artikel 2 Grundgesetz). Im völkerrechtlichen Sinne beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht der Staaten, dass alle Völker und Nationen ihren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status frei bestimmen können.

Für die Emanzipation behinderter Menschen spielt das Recht auf Selbstbestimmung eine zentrale Rolle, da dieses Recht auch über den Verfassungsanspruch hinaus in der politischen und sozialen Praxis in Deutschland erst durchgesetzt werden musste und muss." (S. 873)

 

Zirder, H. (Hg; 2003). Was wollen wir, wenn alles möglich ist? Fragen zur Bioethik. München: DVA.