Dommermuth, R. (2004). Dürfen was ich möchte. Selbstbestimmungsrecht geistig Behinderter. Freiburg im Breisgau: Lambertus.

Dommermuth setzte sich in seiner Diplomarbeit mit den Differenzen zwischen theoretischen fachlichen Normen und alltagspraktischen Normen, wie er sie in seiner Tätigkeit als Betreuer in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen erfahren hat, auseinander. Dabei verspricht der Titel mehr, als der Inhalt hält. Der Autor stellt "vier Ebenen der Normen" dar, die für ihn "im Umgang mit behinderten Klienten" relevant sind - allgemeine humane Normen (Gesundheit, Helfen, Würde, Gleichheit, Freiheit, Individualität, Selbstbestimmung), Juristische Normen (Gesundheit, Hilfe, Würde, Gleichheit, Freiheit und Individualität), Fachliche Normen und die fachlichen Standards der Einrichtung, die das empirische Material liefert. Auf gerade mal 8 Seiten stellt Dommermuth 6 Fallgeschichten (im Sinne von gedächtnisprotokollierten Kasuistiken) vor, die sein empirisches Material bilden, welches er in der Folge mit Hilfe einer Matrize bestehend aus den vier Ebenen der Normen betrachtet und interpretiert. Abschließend erfolgt ein Vergleich der in der Praxis gefundenen Normen mit den Normen aus der Theorie. Der empirische Teil wirkt stellenweise wie eine Abrechnung mit den Mitarbeitern der Gruppe, in der Dommermuth gearbeitet hat und mit denen er nach eigener Aussage immer wieder in Positionskämpfe und fachlich-inhaltliche Auseinandersetzungen geraten ist, ohne jedoch auf fachlich-reflexive Auseinandersetzungsmöglichkeiten gestoßen zu sein. Den eigenen Anspruch, das wie zu beschreiben und nicht zu interpretieren verlässt Dommermuth an vielen Stellen. Dommermuth plädiert für die Wichtigkeit einer reflexiven und selbstkritischen Grundhaltung, ohne den eigenen Standpunkt mehr als oberflächlich zu hinterfragen oder im Sinne einer beispielhaften Selbstexploration weiterreichende Theoriekonzepte anzuwenden. Eine vertiefte Betrachtung soziologischer oder psychologischer Zusammenhänge der Thematik findet nicht statt, eine eigene Haltung, in der die persönlichen Anteile an der dichotomen Kategorisierung Klienten/Mitarbeiter aufgearbeitet werden, wird nicht deutlich, obwohl doch gerade durch diese Unterscheidung die Bedeutung der Definitionsmacht auf Seiten der Mitarbeiter abgeleitet wird. Ebenso wenig werden konzeptionelle Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Forderung aus dem Titel der Veröffentlichung (Dürfen was ich möchte) praktisch umsetzbar sein soll, was wohl auch an einem nicht deutlich werdenden und unzureichend ausgearbeitetem Begriff und Konzept von Selbstbestimmung liegen dürfte. Interessant ist das von der Einrichtung genutzte (und durchaus kritisch zu betrachtende) Qualitätssicherungskonzept "GBM" (Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderung), eines Instruments zur standardisierten Gestaltung des Umgangs und der Alltagspraxis in der Wohngruppe, und die Auswirkungen aus der scheinbar nicht reflektierten Anwendung dieses Instruments. Was bleibt, ist die Unterstützungswürdigkeit Dommermuths´ Plädoyer für Weiterbildung und Supervision als Praxismöglichkeit zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.